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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218   

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VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218 (https://dejure.org/2009,74548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 22 ZB 09.218 (https://dejure.org/2009,74548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 (https://dejure.org/2009,74548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden; vielmehr ist es überhaupt belanglos, welche Ursachen zu der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geführt haben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218
    Er hat sich geweigert, durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Kläger nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist (vgl. VGH BW vom 4.11.1993 GewArch 1994, 30/31).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Aus diesem Eintrag ergibt sich die Weigerung des Klägers, durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Kläger nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Aus diesem Eintrag ergibt sich die Weigerung des Klägers, durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Kläger nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    Bereits der Erlass des Haftbefehls zeigt auf, dass der Schuldner zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegende Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 15.01.2024 - 3 L 3139/23
    Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Denn die Weigerung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zeigt, dass der Antragsteller zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362 - juris Rn. 24; B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 - juris Rn. 2).
  • VG München, 02.05.2018 - M 16 K 16.1192

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Diese rechtfertigen die Annahme, dass der Kläger nicht nur wirtschaftlich leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist, da er seinen Gläubigern nicht durch Abgabe der Vermögensauskunft den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse verschafft (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 - juris Rn.2).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
    Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1937

    Zurechenbarkeit der Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

    Denn aus der Nichtabgabe der Vermögensauskunft ergibt sich die Weigerung der Klägerin, durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (vertreten durch den Geschäftsführer, dessen Verhalten ihr insoweit zuzurechnen ist, s.o.) ihren Gläubigern den notwendigen Überblick über ihre Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass die Klägerin nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist (stRpr des Senats, vgl. etwa B.v.19.10.2020 - 22 ZB 20.362 - juris Rn. 24 m.V.a. den auch vom VG zitierten B.v. 19.2.2009 - 22 ZB 09.218 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 ZB 12.787

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Schuldentilgung vor und nach

    Der Erlass eines Haftbefehls zeigt zudem auf, dass ein Schuldner zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 22 ZB 09.218 m.w.N.; BayVGH vom 14.2.2012 Az. 22 ZB 11.2464 RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine

    Der Erlass des Haftbefehls zeigt bereits auf, dass der Schuldner zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 22 ZB 09.218 m.w.N.).
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person,

  • VG München, 01.06.2012 - M 16 K 11.2829

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Beitragsrückstände

  • VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1087

    Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Vermögenssituation einer GmbH

  • VG München, 23.07.2013 - M 16 K 13.2054

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden

  • VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.5435

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe

  • VG München, 29.04.2014 - M 16 K 13.5846

    Unzuverlässigkeit des GmbH-Geschäftsführers

  • VG München, 17.02.2012 - M 16 K 11.3830

    Gewerbeuntersagung; Klage verfristet

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 ZB 09.458

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen

  • VG München, 20.08.2013 - M 16 K 13.2426

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim

  • VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.4700

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe

  • VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.6218

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden

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